1 KKG genannten Berufsgeheimnisträger. 1 SGB VIII zielt auf eine Beratung bei der Ein-schätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall. I S. 1163) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der. § 8a SGB VIII und der Datenschutz Das Jugendamt hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche sich frei und ohne jegliche Art von Gewalt entwickeln können und das Kindeswohl durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren schützen soll. § 8b Abs. jede Ratsuchende beraten werden. In § 67 Abs. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b SGB VIII verweisen. 1 SGB VIII). Nach einer Einführung beschreibt das zweites Kapitel die Rechtsgrundlagen und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Beratung nach § 8a und § 8b SGB VIII. richtet sich an die in § 4 Abs. 1 SGB VIII an die Jugendämter wird daher empfohlen, die Erfüllung des Beratungsauftrages auf jeden Fall auch durch insoweit erfahrene Fachkräfte im Jugendamt sicherzustellen. 1 SGB VIII und § 4 Abs. B. dadurch geschehen, dass Regelungen zur Beratungszuständigkeit nach § 8b Abs. 9; Meysen/Eschelbach, BKiSchG, 2012, S. 123 Rn. (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. 22 Die Dokumentation und damit Speicherung der … richtet sich an Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. 8b SGB VIII und 4 KKG . Mit dem Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde der Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, der Kinderschutzfachkraft, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger*innen nach § 4 KKG und weitere Personengruppen, die im beruflichen Kontext … 1. erfahrene Fachkraft in § 8b SGB VIII und damit auch der Ein-satz der insoweit erfahrenen Fachkraft wird weit über ihren ursprünglichen Einsatzrahmen hinaus ausgedehnt. B. Beratungsstellen und Kinderschutzzentren) beteiligt werden. 3 SGB VIII, die gem. Das Gesetzespaket trat am 01.10.05 in Kraft. 2. Wichtiger Ansprechpartner zum frühzeitigen Erkennen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist die bayernweite Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2 KKG ist das Jugendamt verpflichtet, einen „Pool“ insoweit erfahrener Fachkräfte vorzuhalten, die diese Aufgabe nicht nur gegenüber Fachkräften der Jugendhilfe auszuüben haben, sondern auch gegenüber außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen. 1 SGB VIII. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Aufl., § 8a Rz. 1 SGB VIII nur in den gesetzlich angeordneten Fällen auf freie Träger delegierbar ist.i) Weder § 8b Abs. 1 SGB VIII i.V. 1 SGB VIII. 1 SGB VIII sollen jedoch Personen beraten werden, die Wahrnehmungen hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung überprüft und fachlich hinterfragt haben wollen. „Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.“, Sowohl aus § 8b Abs. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. Seminargebühren Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. 1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. § 8b Abs. 2 GG und damit dem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen sind. Beratung gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. € 830,00 Euro. des § 8a/8b SGB VIII übernehmen und auszugestalten haben. Das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe wurde 1990 als Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG = „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts“ von 1990) auf den Weg gebracht. Die Diakonie Deutschland hat diese Neuregelungen zum Anlass genommen, eine Neuaufl age der ersten Arbeitshilfe zu erstellen. v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. Zusätzlich sollten an der Fachberatung nach § 8b Abs. 1 SGB VIII als auch aus § 4 Abs. − Fachliche Beratung (§ 4 KKG, § 8b SGB VIII) ..... 21 − Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII, §§ 43 und 44 SGB VIII) ..... 26 4. 4 S. 2, 8b Abs. Einschätzung Kindeswohlgefährdung (erweit. jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : time table for the year 2019-20 w.e.f. Werden Nichtfachkräfte beraten, ist deren fachlicher Kenntnisstand zu berücksichtigen und die Beratung entsprechend zu gestalten. Insbesondere Personen, die keine fachspezifische Ausbildung haben, aber beruflich mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, werden sich zuerst an das Jugendamt wenden, weshalb vor allem für diese Gruppe Fachberatungsmöglichkeiten im Jugendamt vorgehalten werden sollten. Beratung der Kinderschutzfachkraft gemäß §8b Abs. Die Befugnis zur Datenübermittlung ergibt sich aus den jeweiligen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen. 2 KKG ergibt sich für den jeweils erfassten Personenkreis gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. 1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. § 8a Abs. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander. 1 SGB VIII einer anderen Systematik unterliegen als die Zuständigkeitsregelungen für den amtsinternen Einsatz der ASD-Fachkräfte. 8). 1. Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach §§ 8a, 8b Abs. So Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 8b Rn. ausgebucht (Warteliste möglich) Veranstaltungszeitraum. Ziele und Inhalte: Ziel des Kurses ist es, die Teilnehmenden auf die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft („insoweit erfahrene Fachkraft“) gemäß den §§ 8a Abs. 3 Abs. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Kapitel § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 Aufgaben der Jugendhilfe § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Auflage 2013, § 8b Rn. Der Beratungsanspruch nach § 8b Abs. ACCORD VIII Station wagon 04.03>05.08; ACCORD VIII Station wagon (CW) 07.08> ACCORD VIIII Coupe 09.12> CIVIC CRX 01.92>12.98; CIVIC HYBRID 08.09> CIVIC III Hatchback (AL, AJ, AG, AH) 10.83>10.87; CIVIC IV Hatchback 09.87>10.93; CIVIC IV Hatchback 3_5P 10.91>11.95; CIVIC IX 02.12> CIVIC IX Tourer 01.14> CIVIC V 03.99>03.01 erfahrene Fachkraft in § 8b SGB VIII und damit auch der Ein-satz der insoweit erfahrenen Fachkraft wird weit über ihren ursprünglichen Einsatzrahmen hinaus ausgedehnt. § 8 a und 8 b SGB VIII zur Verfügung. § 8a/8b SGB VIII) 2. N 19. i Die Qualifikation der Beratung gem. N 12 (Online-Nachtragskommentierung); Meysen in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. B. der Gesundheitshilfe, Polizei, …. pseudonymisierten Fallschilderung hinweisen. Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. Welchem dieser Wirkungskreise ist nun die Aufgabe nach § 8b Abs. Sie will damit die praktische Arbeit diakonischer 2 Rn 17). Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier: Mit Link Abkürzungen ausschreiben Kürzere Variante (ohne Halbsatz) Was ist dejure.org? Mein Vortrag konzentriert sich auf den § … Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 8b Rn. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. 3 SGB VIII ausschließlich von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. 2 KKG nahe, dass diese insoweit erfahrenen Fachkräfte auch bei freien Trägern der Jugendhilfe angesiedelt sein können, sofern sie vom Jugendamt damit beauftragt werden. Die weitere Klärung der Zuständigkeit erfolgt im Rahmen der Beratung. Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. Näheres hierzu regelt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zeitnah in einem AMS. 6 Abs. 3 SGB VIII..... 33 − Sicherung der Rechte von Kindern und Durch wen die Beratung nach § 8b Abs.1 SGB VIII erfolgen soll, ist im Bundeskinderschutzgesetz nicht klar geregelt. 2010, S.15f). 1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD können selbst nicht die Beratung nach § 8b SGB VIII durchführen, da diese vor Information des Jugendamtes stattfinden muss. 3 SGB VIII stützt sich auf folgende Erwägungen: Der Beratungsanspruch aus § 8b Abs. die Sicherstellung des Beratungsangebotes obliegt dem Jugendamt. 25.06.2019 1 SGB VIII als eine „andere Aufgabe“ der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. Die „anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ werden gemäß § 3 Abs. 5 G v. 9.10.2020 I 2075 Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Fachberatung in Anspruch genommen werden sollte, kann dem unten bereitgestellten Flyer entnommen werden. weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. Die Beratung nach § 8b Abs. 2 S. 2 Hs. Praxiserfahrung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Problemfamilien, Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen, z. Durchführung in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Traumapädagogik, Kinderschutz, systemisch . 63 mit Hinweis auf Meysen, in: Frankfurter Komm., SGB VIII, § 8b Rz. Sie können als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (nach §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG) vom Jugendamt zu Fragen des Kinderschutzes beauftragt und damit auch trägerübergreifend tätig werden. Vgl. § 8b Abs. Auf eine transparente Gestaltung der Zuständigkeiten und gute Erreichbarkeit der Fachkräfte sollte Wert gelegt werden. 1 SGB VIII sehen jedoch eine Delegierbarkeit vor. Dies könnte z. § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Es ist mit den geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass keine Personen, ob haupt- … Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD können selbst nicht die Beratung nach § 8b SGB VIII durchführen, da diese vor Information des Jugendamtes stattfinden muss. Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Zur Übergangsplanung (§ 36b SGB VIII-E) und die Qualifizierung insoweit erfahrener Fachkräfte zu den spezifischen Schutzbelangen (§§ 8a Abs. Ändert sich während des Gesprächs und/oder Besuchs der Zweck und geht bspw über in ein Beratungsgespräch nach § 16 SGB VIII oder die Prüfung eines Leistungsanspruchs nach § 27 SGB VIII, ist dies ebenfalls transparent zu machen und das entsprechende Einverständnis einzuholen (Meysen/Eschelbach 2012, Kap. Inhaltliche Schwerpunkte: Rahmenbedingungen Bundeskinderschutzgesetz § 8a SGB VIII: • sachl. gesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt wird (KJHG). Damit soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohles bezweckt werden. Rz. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. Bei der Beratung gem. Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. Rahmenbedingungen der Beratung gem. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. 1 SGB VIII, noch § 76 Abs. persönliche Eignung (z. Das Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird in den „Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII“ des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.2012 beschrieben. 1 SGB VIII und § 4 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 10) Vorbemerkung zum 1. § 8b Abs. 2.2, wird folgende Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft empfohlen: Der Beratungsanspruch gem. Fortbildung gewährleistet wird. Anders als § 4 Abs. Im Zentrum des BLJA-Fortbildungskonzepts zum Schutzauftrag befinden sich „Grundlagenkurse“ für Fachkräfte im Kinderschutz. einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . 2 KKG. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf … Im Fall einer vermuteten Kindswohlgefährdung wird eine insoweit erfahrene Kindesschutzfachkraft beratend hinzugezogen. zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. 6 GG her, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und es demzufolge eine wesentliche Aufgabe der Jugendhilfe ist, die Eltern bei der Erziehungsaufgabe zu unterstützen und folglich auch Leistungen der Jugendhilfe anzubieten. 1 SGB VIII verlangten „beruflichen Kontakt“ der anspruchsberechtigten Person mit Kindern und Jugendlichen geringe Anforderungen zu stellen, um die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebotes zu gewährleisten. Im Rahmen einer Novellierung des KJHG, die den kecken Namen Kick bekommen hat, wurde der § 8a eingefügt. Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kin-dern und Jugendlichen § 8b Absatz 2 SGB VIII „Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zu- Entscheidung zu § 8b SGB VIII in unserer Datenbank: KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16; Was ist das? verlangt keinen direkten beruflichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen. Änderungen des SGB VIII (Artikel 2 des BKiSchG vom 22.12.2011) Änderung der Inhaltsübersicht vor § 1 SGB VIII . Kursnummer. 1, 2 S. 1 Nr. 1 SGB VIII zuzuordnen? § 8b Abs. Es ist zu empfehlen, dass das Jugendamt einen Pool an Kinderschutzfachkräften bildet (vgl. 98. Demzufolge ist es auch Aufgabe der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, die im SGB VIII als „andere Aufgaben“ (§ 2 Abs. Bewerber*innenanzahl überschritten. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung hat er sicherzustellen, dass das Beratungsangebot bedarfsgerecht und rechtzeitig zur Verfügung steht (§ 79 Abs. Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi), Leitfaden zur Durchführung Interner Fortbildungen, Grundsätze zur Supervision in Jugendämtern, Bayerische Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder. Es handelt sich somit funktional um Aufgaben, die dem staatlichen Wächteramt aus Art. § 8b Abs. 6 Abs. Die Grundlagenkurse richten sich insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. Stand: Neugefasst durch Bek. Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte die Ratsuchenden zu Beginn des Gesprächs auf die Möglichkeit einer anonymisierten bzw. I S. 1163) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Zuständig ist grundsätzlich jedes Jugendamt („Allzustän-digkeit“). Nach den Gesetzesbegründungen zu § 8b Abs. 4, 8b Abs. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. § 8b SGB VIII – Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse- Tool Matomo. Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen... 33 − Beratungsanspruch, § 8 Abs. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . 27.05.2020 nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Max. Im Hinblick auf die fachliche und organisatorische Notwendigkeit einer engen Anbindung der Beratung gem. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) umfasst die Vermittlung rechtlicher, verfahrensbezogener und fachlicher Grundlagen zur Ausgestaltung des Schutzauftrags bei 2 KKG vorzubereiten. 27.05.2020 nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Max. Gesetzestext und Gesetzesbegründung stehen hier im Widerspruch. Damit verbunden ist, dass eine ausreichende Anzahl insoweit erfahrener Fachkräfte vorgehalten und deren Qualifizierung bzw. Dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruch auf Beratung nach § 8b Abs. Kompetenz zur kollegialen Beratung; nach Möglichkeit supervisorische oder coaching-Kompetenzen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Sollte die Aufgabe im ASD wahrgenommen werden, ist auf jeden Fall durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass es zu keiner Interessenkollision zwischen Fallverantwortung und Fachberatung kommt und die datenschutzrechtlichen Anforderungen gewahrt werden. 4365 . Erfasst wird danach auch der Beratungsanspruch gemäß § 8b Abs. Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft § 8a Absatz 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Transformers: Basics, Maintenance, and Diagnostics vii Contents (continued) Page 4. 1 SGB VIII und § 4 Abs. B. mittels einer Änderung oder Abkürzung der Namen der Beteiligten oder durch das Ersetzen des Namens durch andere Zeichen erfolgen. m. § 4KKG besitzen auch Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen, Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal und weitere Berufsgruppen, denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden, gegenüber dem Jugendhilfe- Stand: Neugefasst durch Bek. § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Juni 1990, BGBl. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. Die Tagungspauschale umfasst die Gesamtkosten für Verpflegung über alle drei Seminarblöcke. 1 SGB VIII findet sich im ersten Kapitel der allgemeinen Vorschriften wieder. Rechtsprechung zu § 8b SGB VIII. Das Jugendamt. Wenn Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind und seine Familie machen haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a bzw. In der Literatur wird z. T 1) die Ansicht vertreten, dass die Beratung aufgrund der Interessenkollision zwischen Fachberatung und eigenem Schutzauftrag sowie zur Gewährleistung der Anonymität der betroffenen Familien nicht durch Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erfolgen soll. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. 1 SGB VIII eröffnet auch Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen solchen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. 2 KKG in NRW . Es wird empfohlen, an den in § 8b Abs.