Treffpunkt sind die Räume des Kinderschutzbundes in der Strümpellstraße 10 in Erlangen. Begleiteter Umgang. Begleiteter Umgang . Dieses Projekt wird aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Für getrenntlebende Eltern ist es manchmal emotional schwierig, gegenseitig das Besuchsrecht zu organisieren. Der Kinderschutzbund hat eine Einrichtung geschaffen, in der sich Kinder mit dem getrennt lebenden Vater oder der Mutter tagsüber treffen können – in Gegenwart einer Betreuerin oder eines Betreuers. Wir sind für Sie da. Diese Regelung nennt sich „Begleiteter Umgang“. Kontakt: Telefon 07351 24511. Bitte bringen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz mit. Leitung: Isolde Müller-Bahr mit Unterstützung durch Ehrenamtlich Ort: Zeppelinring 20. Auch wenn die Eltern getrennt leben, haben die Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, denn Eltern bleiben Eltern – auch wenn sie kein Paar mehr sind. Begleiteter Umgang ist sinnvoll, Begleiteter Umgang. ... E-Mail: bu@kinderschutzbund-bayern.de Tel. Gerade in der Zeit der Trennung ist das Kind auf die wiederholte Rückversicherung angewiesen, dass der getrennt lebende Elternteil es nicht verlassen hat und die Beziehung zu ihm weiterhin besteht. Wer kann Begleitenden Umgang in Anspruch nehmen? Begleiteter Umgang kommt zustande nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch familiengerichtliche Vereinbarung bzw. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon: 07031 – 25 20 0 Email: ifuchs@dksb-bb.de Email: seberle@dksb-bb.de In den Räumen des Landkreises im Zeppelinring, findet der „Begleitete Umgang“ in Kooperation mit dem Kreisjugendamt statt. Theaterstraße 11 69117 Heidelberg Telefon: 06221 618 014 oder bu kinderschutzbund-heidelberg de . Die Begleiteten Umgangskontakte finden in den Räum-lichkeiten des Deutschen Kinderschutzbundes statt. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt. : 089/920089-18 . Kontakt Anja Fuchs-Eichner. Begleitete Umgang wird mit Elterngesprächen unter-stützt. Am Ende findet ein gemeinsames Abschlussgespräch statt, in dem die weitere Umgangsregelung vereinbart wird. Die Umgänge werden mit einem Hygieneschutzkonzept durchgeführt. Begleiteter Umgang – Chance für getrenntlebende Elternpaare. Vielen Dank! Für den begleiteten Umgang ist eine Empfehlung des Jugendamtes oder ein Beschluss des Familiengerichtes erforderlich. In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichts- beschluss die betroffenen Familien an den Kinderschutzbund. Begleiteter Umgang Trennung und Scheidung stellen für die ganze Familie eine Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Begleiteter Umgang kann in Anspruch genommen werden als Hilfsangebot bei Problemen nach Trennung und Scheidung. In dringenden Fällen können Sie sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzten. Begleiteter Umgang www.dksb-nrw.de Wo? KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE. Begleiteter Umgang. Einige Eltern können es nicht mehr ertragen, sich zu sehen und im Beisein der Kinder entsteht im privaten Umfeld Streit – eine emotionale Belastung für Kinder. Nach §18 Abs. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. Angebot Begleiteter Umgang Die Kontakte werden von geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen begleitet und finden im Kinderschutzbund statt, d.h. an einem neutralen Ort. Beim Projekt “Begleiteter Umgang” stellt der Kinderschutzbund Räumlichkeiten zur Verfügung, die in einem geschützten Rahmen Besuchskontakte zwischen Kind und Elternteil ermöglichen. Eltern bleiben Eltern – trotz Trennung und Scheidung. 3 SGB VIII Umgangsrecht der Kinder ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe. Der Deutsche Kinderschutzbund bietet hier mit dem Begleiteten Umgang fachliche und praktische Unterstützung an. Dauer: Mindestens 10 Stunden (aufgeteilt auf 5 Termine) Anordnung. Begleiteter Umgang wird ebenfalls angeboten für Kinder aus Pflegefamilien, um in Problemfällen den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten zu können. In dieser Zeit findet kein Begleiteter Umgang statt.